Adoption in Deutschland

So gelingt eine Adoption in Deutschland

Lesen Sie hier, wie in Deutsch­land eine Adop­ti­on abläuft.

Schon im römi­schen Reich war die Adop­ti­on, beson­ders in der Ober­schicht, üblich. In Frank­reich wur­de sie erst durch Napo­le­ons Code civil ein­ge­führt (Der Code civil ist das von Napo­le­on Bona­par­te am 21.03.1804 geschaf­fe­ne Gesetz­buch im Zivil­recht, nicht Straf­recht. Es ist in wei­ten Tei­len ver­gleich­bar mit unse­rem Bür­ger­li­chen Gesetz­buch) Noch im Preu­ßi­schem Land­recht wur­de bestimmt, dass nur Per­so­nen ab 50 Jah­re für eine Adop­ti­on von Kin­dern infra­ge kom­men. Bis zum Jahr 1961 stan­den die­se 50 Jah­re auch noch bei uns im Bür­ger­li­chen Gesetzbuch.

 Die Voraussetzungen für eine Adoption

Das Min­dest­al­ter beträgt 25 Jah­re, bei ver­hei­ra­te­ten Per­so­nen muss der Part­ner min­des­tens 21 Jah­re alt sein. Ein Höchst­al­ter für eine Adop­ti­on besteht nicht. Bei ver­hei­ra­te­ten Paa­ren kön­nen nur bei­de das Kind gemein­sam adop­tie­ren. Das gilt auch für gleich­ge­schlecht­li­che Ehen. Falls das Paar nicht ver­hei­ra­tet ist, kann das Kind nur von einer Per­son adop­tiert wer­den. Bewer­tet wer­den gleich­zei­tig die Per­sön­lich­keit, die Sta­bi­li­tät der Part­ner­schaft, die Bereit­schaft zum offe­nen Umgang mit der Adop­ti­on und die Vor­stel­lung von Erzie­hung. Berück­sich­tigt bei einer Adop­ti­on wer­den fer­ner die Gesund­heit, die Wohn­si­tua­ti­on und die wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis­se. Für die Bewer­bung um eine Adop­ti­on sind fol­gen­de Unter­la­gen einzureichen:

  • Geburts­ur­kun­de
  • falls ver­hei­ra­tet Heiratsurkunde
  • falls Lebens­part­ner­schaft ein­ge­gan­gen Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Ein­kom­mens­nach­wei­se und Vermögensaufstellung
  • ein erwei­ter­tes poli­zei­li­ches Führungszeugnis
  • Gesund­heits­zeug­nis
  • Lebens­lauf

Wie kann eine Adop­ti­on gelingen?

Jede Adop­ti­on wird von einer Ver­mitt­lungs­stel­le (Jugend­amt, Adop­ti­ons­dienst in katho­li­scher, evan­ge­li­scher oder nicht-kon­fes­sio­nel­ler Trä­ger­schaft) begleitet.

Die leib­li­chen Eltern müs­sen einer Adop­ti­on in Deutsch­land zustim­men. Die Zustim­mung darf erst erfol­gen, wenn das Kind acht Wochen alt ist. Bei älte­ren Kin­dern spielt der Wunsch des Kin­des eine beson­de­re Rol­le. Hat das Kind das vier­zehn­te Lebens­jahr erreicht, ist die Zustim­mung des Kin­des vor einem Notar oder einer Nota­rin zwin­gend erfor­der­lich. Für die Adop­tiv­el­tern oder dem Adop­tiv­el­tern­teil muss es eine posi­ti­ve Sozi­al­pro­gno­se geben, die eine beson­de­re Für­sor­ge­pfle­ge für das Kind in Aus­sicht stellt.

Die Bewerbung um eine Adoption in Deutschland

  1. Anmel­dung bei der Adoptions-Vermittlungsstelle
  2. Able­gen einer Eig­nungs­prü­fung durch Gesprä­che mit Fach­kräf­ten der Vermittlungsstelle

Bei bestan­de­ner Eig­nungs­prü­fung wählt die Ver­mitt­lungs­stel­le ein Kind aus, das bei den Bewer­bern oder dem Bewer­ber woh­nen wird, um ein Eltern-Kind Ver­hält­nis auf­bau­en zu kön­nen. In der Regel hat das Jugend­amt in die­ser Zeit die Vor­mund­schaft. Ver­läuft die Adop­ti­ons­pfle­ge, wie der Vor­gang genannt wird, erfolg­reich, kann die Adop­ti­on des Kin­des beim Fami­li­en­ge­richt bean­tragt wer­den. Der Antrag kann nur durch eine Nota­rin oder einem Notar gestellt werden.

Fällt die Ent­schei­dung des Fami­li­en­ge­richts posi­tiv aus, erlischt die Vor­mund­schaft des Jugend­am­tes und das Kind wird recht­lich zu Ihrem Kind. Auf dem Stan­des­amt kann eine neue Geburts­ur­kun­de für das Kind bean­tragt wer­den, in der die neu­en Eltern oder der neue Eltern­teil ein­ge­tra­gen wird. In der Geburts-Urkun­de ist nicht zu erken­nen, dass das Kind adop­tiert wor­den ist wohl aber im Gebur­ten­re­gis­ter des Stan­des­am­tes. Gleich­zei­tig erhält das Kind einen neu­en Fami­li­en­na­men und nur in nur sehr sel­te­nen Fäl­len einen neu­en Vornamen.

Ein Kind zur Adoption freigeben

Wenn ein Kind zur Adop­ti­on in Deutsch­land frei­ge­ge­ben wer­den soll, muss eine der oben genann­ten Adop­ti­ons-Ver­mitt­lungs­stel­len auf­ge­sucht wer­den. Wäh­rend die­ses Gesprä­ches kön­nen Wün­sche vor­ge­tra­gen wer­den, die die Mit­ar­bei­ter der Adop­ti­ons-Ver­mitt­lungs­stel­len auch ver­su­chen zu erfül­len. Reli­gi­ons­zu­ge­hö­rig­keit der neu­en Adop­tiv­el­tern zum Bei­spiel könn­te einer sein, oder dass das Kind auf dem Land und nicht in der Stadt auf­wach­sen soll. Wenn Ihre Ent­schei­dung fest­steht, kommt das Kind direkt in eine Adop­tiv- Fami­lie oder in eine Pflegefamilie.

Das Kind muss älter als acht Wochen sein und jün­ger als vier­zehn Jah­re. Kin­der ab vier­zehn Jah­ren dür­fen selbst bestim­men, ob sie adop­tiert wer­den wol­len. Die Beschei­ni­gung der Adop­ti­ons-Ver­mitt­lungs­stel­le rei­chen Sie beim Fami­li­en­ge­richt ein. Vor einer Nota­rin oder einem Notar erklä­ren bei­de Eltern­tei­le oder die Per­son, die das Sor­ge­recht aus­übt, ihr Ein­ver­ständ­nis zur Adop­ti­on. Wenn das Fami­li­en­ge­richt dem Antrag zustimmt, sind die leib­li­chen Eltern aus recht­li­cher Sicht nicht mehr Eltern des Kin­des. Eine Adop­ti­ons-Frei­ga­be kann nicht rück­gän­gig gemacht werden.

Wei­te­re offi­zi­el­le Infor­ma­tio­nen zu dem The­ma “Adop­ti­on in Deutsch­land” fin­den Sie hier auf dem Fami­li­en­por­tal des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Fami­lie, Senio­ren, Frau­en und Jugend.

Haben Sie Fra­gen oder Erfah­run­gen mit einer Adop­ti­on in Deutsch­land gemacht? Dann schrei­ben Sie uns ger­ne einen Kom­men­tar. Wei­te­re Arti­kel errei­chen Sie über unse­re Start­sei­te.

Bildquelle: Pixabay-User Geralt

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