Elterngeld

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Unser zwei­tes Kind ist auf dem Weg zu uns und schon muss­ten wir uns mit den Pla­nun­gen rund um das Eltern­geld wie­der beschäf­ti­gen. Die Eltern­geld­stel­le und das Finanz­amt kom­mu­ni­zie­ren zwar in die­sen Fäl­len mit­ein­an­der, aber den­noch müs­sen wir einen sehr lan­gen Eltern­geld­an­trag aus­dru­cken, aus­fül­len und mit all unse­ren Nach­wei­sen ver­schi­cken. Ich möch­te nicht undank­bar erschei­nen, denn Deutsch­land ist hier zu Eltern wirk­lich groß­zü­gig. Das Eltern­geld ermög­licht es uns, dass die Mut­ter unse­res Kin­des für 12 Mona­te nach der Geburt zu Hau­se blei­ben kann und wir dank des Eltern­gel­des gut über die Run­den kom­men. Die übri­gen zwei Mona­te neh­me ich dann, um mei­ne Fami­lie in den ers­ten zwei Mona­ten nach der Geburt tat­kräf­tig zu unterstützen.

Da mei­ne Freun­din und ich bei­de unter die Kate­go­rie “Selbst­stän­di­ge” fal­len, müs­sen wir den Eltern­geld­an­trag und die Erklä­rung für Selbst­stän­di­ge aus­fül­len. Ihr soll­tet die Fra­ge­bö­gen genaus­tens durch­ar­bei­ten und lesen, um alle wich­ti­gen Kreu­ze an den rich­ti­gen Stel­len zu machen. Es geht vor allem über eure aktu­el­len Lebens­um­stän­de und eure Ein­künf­te vor und nach der Geburt eures Kindes.

Elterngeld, Bemessungszeitraum und Selbstständigkeit

Deutsch­land hat hier ein Sys­tem, wel­ches Selbst­stän­di­ge ein wenig unter­stützt bei der Fami­li­en­pla­nung. Der Bemes­sungs­zeit­raum ist der Zeit­raum, der für die Berech­nung des Eltern­gel­des ver­wen­det wird. Bei Selbst­stän­di­gen wird sich ein kom­plet­tes Kalen­der­jahr ange­schaut, wel­ches nega­ti­ven Ein­flüs­se auf dein Ein­kom­men haben darf. Wenn die Mut­ter in einem Jahr das Eltern­geld oder Mut­ter­schafts­geld bekom­men hat, dann fällt die­ses Jahr als mög­li­cher Bemes­sungs­zeit­raum raus. Wenn die Schwan­ger­schaft der Grund für eine Krank­schrei­bung bei Selbst­stän­di­gen gewe­sen ist, dann fällt das gesam­te Kalen­der­jahr eben­falls raus.

So kommt es, dass bei der Geburt des zwei­ten Kin­des der Berech­nungs­zeit­raum bis in das Jahr vor der ers­ten Schwan­ger­schaft fal­len kann, weil die Mut­ter seit die­sem Zeit­punkt nicht mehr die Mög­lich­keit hat­te kom­plett ihrem Beruf nach­ge­hen zu kön­nen, um auf das nor­ma­le Ein­kom­men zu können.

Professionelle Beratung für die Elterngeldberechnung

All mei­ne Erklä­run­gen sind das Resul­tat mei­nes Gedächt­nis­pro­to­kolls aus dem Gespräch mit Alex­an­der Nast von Pin­ke & Pänz. Wir haben sei­ne Bera­tung schon beim ers­ten Mal in Anspruch genom­men und haben uns auch vor der Geburt unse­res zwei­ten Kin­des von ihm bera­ten las­sen. Er hat uns mal wie­der bei der Pla­nung unse­rer Eltern­zeit gehol­fen und uns die Mög­lich­kei­ten rund um das Eltern­geld­Plus und die Part­ner­Bo­nus­mo­na­te erklärt. Alex­an­der Nast ist haupt­be­ruf­lich Ver­mö­gens­be­ra­ter und bie­tet sei­ne Exper­ti­se auch zu fol­gen­den The­men an:

  • Spar­mög­lich­kei­ten für euch und eure Kinder
  • För­der­mit­tel für Familien
  • Ver­si­che­run­gen für Kinder
  • Finan­zie­rung von Aus­bil­dung und Stu­di­um für das Kind

Er nimmt den wer­den­den Eltern die finan­zi­el­len Sor­gen mit einer sehr lie­be­vol­len, hilfs­be­rei­ten und leicht ver­ständ­li­chen Bera­tung, die zusätz­lich auch sehr ange­nehm ist und gro­ßen Spaß macht.

Elterngeld ist eine feine Sache

Das Gesetz für das Eltern­geld oder auch die Eltern­zeit gibt es in Deutsch­land erst seit 2007. Das Eltern­geld­ge­setz wur­de 2006 von der soge­nann­ten gro­ßen Koali­ti­on, bestehend aus SPD und CDU/CSU beschlos­sen. Die Erwei­te­rung “Eltern­geld­Plus” folg­te im Jahr 2015 und ermög­licht es Eltern für 28 Mona­te ein gerin­ge­res Eltern­geld zu bezie­hen und dar­über hin­aus gleich­zei­tig eine Teil­zeit­be­schäf­ti­gung nach­zu­ge­hen. Dies ist beson­ders dann wich­tig, wenn so die Distanz zur eige­nen Arbeit nicht zu groß wird, um am Ende der Zeit pro­blem­los wie­der Anschluss zu finden.

All die­se Vari­an­ten und Optio­nen bei der Pla­nung und der Kal­ku­la­ti­on des Eltern­gel­des sor­gen dafür, dass die ver­schie­dens­ten Lebens­kon­zep­te der Eltern hier berück­sich­tigt wer­den kön­nen. Gera­de wenn ein oder bei­de Eltern­tei­le selbst­stän­dig sind, dann muss vor­aus­schau­end geplant werden.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die gan­zen Zuschüs­se und Ansprü­che im Zusam­men­hang mit der Fami­li­en­grün­dung basiert auf auf dem Ziel die Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf in einem Staat zu gewähr­leis­ten. Deutsch­land ist natür­lich auf den Nach­wuchs ange­wie­sen, der irgend­wann als Steu­er­zah­ler die Wirt­schaft­lich­keit und das Wachs­tum des Lan­des mit­fi­nan­zie­ren soll. Gleich­zei­tig pro­fi­tiert der Staat auch davon, dass Eltern schnell wie­der einer Arbeit nach­ge­hen und das Kind ent­spre­chend ver­sorgt wird. Wenn ich aktu­ell auf mei­ne Rech­nun­gen im Bereich der Kin­der­be­treu­ung schaue und rück­bli­ckend auf unse­re Mühen bei der Suche nach einem Betreu­ungs­platz schaue, dann ist hier natür­lich ein gro­ßer Bedarf an Opti­mie­rung und Verbesserung.

Wie seid ihr als Eltern das The­ma ange­gan­gen? Habt ihr pro­fes­sio­nel­le Bera­tung in Anspruch genom­men oder euch allei­ne durch den Papier-Dschun­gel gearbeitet?

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