Lesen Sie hier, wie in Deutschland eine Adoption abläuft.
Schon im römischen Reich war die Adoption, besonders in der Oberschicht, üblich. In Frankreich wurde sie erst durch Napoleons Code civil eingeführt (Der Code civil ist das von Napoleon Bonaparte am 21.03.1804 geschaffene Gesetzbuch im Zivilrecht, nicht Strafrecht. Es ist in weiten Teilen vergleichbar mit unserem Bürgerlichen Gesetzbuch) Noch im Preußischem Landrecht wurde bestimmt, dass nur Personen ab 50 Jahre für eine Adoption von Kindern infrage kommen. Bis zum Jahr 1961 standen diese 50 Jahre auch noch bei uns im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Die Voraussetzungen für eine Adoption
Das Mindestalter beträgt 25 Jahre, bei verheirateten Personen muss der Partner mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Höchstalter für eine Adoption besteht nicht. Bei verheirateten Paaren können nur beide das Kind gemeinsam adoptieren. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Ehen. Falls das Paar nicht verheiratet ist, kann das Kind nur von einer Person adoptiert werden. Bewertet werden gleichzeitig die Persönlichkeit, die Stabilität der Partnerschaft, die Bereitschaft zum offenen Umgang mit der Adoption und die Vorstellung von Erziehung. Berücksichtigt bei einer Adoption werden ferner die Gesundheit, die Wohnsituation und die wirtschaftlichen Verhältnisse. Für die Bewerbung um eine Adoption sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Geburtsurkunde
- falls verheiratet Heiratsurkunde
- falls Lebenspartnerschaft eingegangen Lebenspartnerschaftsurkunde
- Einkommensnachweise und Vermögensaufstellung
- ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Gesundheitszeugnis
- Lebenslauf
Wie kann eine Adoption gelingen?
Jede Adoption wird von einer Vermittlungsstelle (Jugendamt, Adoptionsdienst in katholischer, evangelischer oder nicht-konfessioneller Trägerschaft) begleitet.
Die leiblichen Eltern müssen einer Adoption in Deutschland zustimmen. Die Zustimmung darf erst erfolgen, wenn das Kind acht Wochen alt ist. Bei älteren Kindern spielt der Wunsch des Kindes eine besondere Rolle. Hat das Kind das vierzehnte Lebensjahr erreicht, ist die Zustimmung des Kindes vor einem Notar oder einer Notarin zwingend erforderlich. Für die Adoptiveltern oder dem Adoptivelternteil muss es eine positive Sozialprognose geben, die eine besondere Fürsorgepflege für das Kind in Aussicht stellt.
Die Bewerbung um eine Adoption in Deutschland
- Anmeldung bei der Adoptions-Vermittlungsstelle
- Ablegen einer Eignungsprüfung durch Gespräche mit Fachkräften der Vermittlungsstelle
Bei bestandener Eignungsprüfung wählt die Vermittlungsstelle ein Kind aus, das bei den Bewerbern oder dem Bewerber wohnen wird, um ein Eltern-Kind Verhältnis aufbauen zu können. In der Regel hat das Jugendamt in dieser Zeit die Vormundschaft. Verläuft die Adoptionspflege, wie der Vorgang genannt wird, erfolgreich, kann die Adoption des Kindes beim Familiengericht beantragt werden. Der Antrag kann nur durch eine Notarin oder einem Notar gestellt werden.
Fällt die Entscheidung des Familiengerichts positiv aus, erlischt die Vormundschaft des Jugendamtes und das Kind wird rechtlich zu Ihrem Kind. Auf dem Standesamt kann eine neue Geburtsurkunde für das Kind beantragt werden, in der die neuen Eltern oder der neue Elternteil eingetragen wird. In der Geburts-Urkunde ist nicht zu erkennen, dass das Kind adoptiert worden ist wohl aber im Geburtenregister des Standesamtes. Gleichzeitig erhält das Kind einen neuen Familiennamen und nur in nur sehr seltenen Fällen einen neuen Vornamen.
Ein Kind zur Adoption freigeben
Wenn ein Kind zur Adoption in Deutschland freigegeben werden soll, muss eine der oben genannten Adoptions-Vermittlungsstellen aufgesucht werden. Während dieses Gespräches können Wünsche vorgetragen werden, die die Mitarbeiter der Adoptions-Vermittlungsstellen auch versuchen zu erfüllen. Religionszugehörigkeit der neuen Adoptiveltern zum Beispiel könnte einer sein, oder dass das Kind auf dem Land und nicht in der Stadt aufwachsen soll. Wenn Ihre Entscheidung feststeht, kommt das Kind direkt in eine Adoptiv- Familie oder in eine Pflegefamilie.
Das Kind muss älter als acht Wochen sein und jünger als vierzehn Jahre. Kinder ab vierzehn Jahren dürfen selbst bestimmen, ob sie adoptiert werden wollen. Die Bescheinigung der Adoptions-Vermittlungsstelle reichen Sie beim Familiengericht ein. Vor einer Notarin oder einem Notar erklären beide Elternteile oder die Person, die das Sorgerecht ausübt, ihr Einverständnis zur Adoption. Wenn das Familiengericht dem Antrag zustimmt, sind die leiblichen Eltern aus rechtlicher Sicht nicht mehr Eltern des Kindes. Eine Adoptions-Freigabe kann nicht rückgängig gemacht werden.
Weitere offizielle Informationen zu dem Thema “Adoption in Deutschland” finden Sie hier auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Haben Sie Fragen oder Erfahrungen mit einer Adoption in Deutschland gemacht? Dann schreiben Sie uns gerne einen Kommentar. Weitere Artikel erreichen Sie über unsere Startseite.
Bildquelle: Pixabay-User Geralt